Praxisräume
Die Praxisräume befinden sich zentral in Minden, in der Fischerstadt. Parkplätze befinden in unmittelbarer Nähe (Schlagde)
Honorarvereinbarung
- Die Abrechnung des Honorars für Therapieleistungen erfolgt auf privater Basis, d.h. als Selbstzahler
- Sofern eine private Krankenversicherung oder eine Zusatz-Krankenversicherung besteht, ist die Möglichkeit einer Kostenübernahme vor Therapiebeginn zu prüfen
- Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann von PatientInnen bei der Krankenversicherung eine (ggf. anteilige) Kostenerstattung beantragt werden.
- Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen ist gemäß §4 Nr.14 UstG umsatzsteuerfrei
- Die Therapie erfolgt bedarfsabhängig in Einzel- oder Doppelstunden (Therapieeinheit a 50 min.+ Vor- / Nachbereitung)
- Zahlungsmöglichkeiten sind nach Absprache bar oder per Überweisung
- Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen können ggf. steuerlich angerechnet werden (Sonderausgabe). Die Kriterien sind jeweils einzelfallabhängig zu prüfen.
Kontakt aufnehmen